Neu eingeführt wurde unter anderem ein verpflichtendes Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit Stoffen der Kategorie 1A oder 1B. Dieses muss Angaben zu Art, Dauer und Intensität der Exposition enthalten und – je nach Stoffgruppe – bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden. Beschäftigte erhalten bei Austritt aus dem Unternehmen einen Auszug, dessen Übergabe dokumentiert werden muss.
Zudem wird das risikobezogene Maßnahmenkonzept aus der TRGS 910 mit Ampelprinzip (grün – gelb – rot) rechtlich verbindlich. Für den Umgang mit Asbest gelten künftig strengere Anforderungen an Qualifikation und Informationspflichten.
Unternehmen können zur Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV nutzen. Weitere Informationen und Unterstützung bieten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen sowie die GESTIS-Stoffdatenbank.
Elke Urban
Geschäftsführerin & Dozentin für Arbeitssicherheit und Brandschutz