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Gefährdungs­beurteilung

Wir helfen Ihnen bei der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz mit der Erfassung der Risiken und die entsprechend abzuleitenden Maßnahmen zu fertigen.

Die BE Consulting ist Ihr kompetenter und starker Partner bei der Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung. Wir sind routiniert, das Wohlergehen Ihrer Mitarbeiter, die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, und somit die Sicherheit am Arbeitsplatz, zu erfassen und zu bewerten. Wir verschaffen Ihnen Freiraum und Zeit, um Ihren Tagesgeschäft nachgehen zu können. Wir verschaffen uns vor Ort einen ersten Eindruck und erarbeiten die Arbeitssicherheit im Betrieb betriebsspezifisch. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit werden ganzheitlich betrachtet. Die Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen soll zielsetzend Spätfolgen verhindern, damit Ihre Mitarbeiter gesund in den Ruhestand gehen können. Wir finden Maßnahmen zur Situationsverbesserung, entwickeln Methoden für die psychische und physische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter.

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen so wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz nach §§5, 6 ArbSchG, § 7 GefStoffV, § 3 BetrSichV, §6 ArbStättV, §3 DGUV Vorschrift 1,​ ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für eine systematische und erfolgreich umgesetzte Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Rahmen des Sicherheits- und Gesundheitsmanagements.​ Verantwortung beginnt mit dem Schutz der Mitarbeiter. Sicherheit am Arbeitsplatz und Arbeitssicherheit im Betrieb ist nur möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz erstellt, umgesetzt und gelebt wird. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit arbeiten Hand in Hand zum Erfolg.

Unsere Leistungen

Gefährdungs­beurteilung

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter, auch wenn keine Frauen dort arbeiten
Gefährdungsbeurteilung Brandschutz – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilung Erste Hilfe – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter
Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe – für jedes Unternehmen, welches Gefahrstoffe benutzt
Gefährdungsbeurteilung Büro – für jedes Unternehmen, welches ausgewiesene Bildschirmarbeitsplätze hat
Gefährdungsbeurteilung Jugendschutz – für jedes Unternehmen, welches Mitarbeiter unter 18 beschäftigt
Gefährdungsbeurteilung Maschinen und Arbeitsmittel – für jedes Unternehmen, welches Maschinen und Arbeitsmittel nutzt
Gefährdungsbeurteilung Biostoffverordnung – für jedes Unternehmen, welches infektiösen sensibilisierende und toxischen Gefährdungen ausgesetzt ist
Gefährdungsbeurteilung Arbeitsmedizin – für jedes Unternehmen ab 1 Mitarbeiter nach ArbMedVV (z.B. Eignungsuntersuchung)
Gefährdungsbeurteilung Flurförderfahrzeuge – für jedes Unternehmen mit Flurförderfahrzeuge (z.B. Stapler, Ameisen)

Gefährdungsbeurteilung im Unternehmen

Wir erstellen maßgeschneiderte Risikobewertungen für Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen. Dazu gehören alle erforderlichen Bewertungen für Ihr Unternehmen z.B. die Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz nach §§ 5, 6 ArbSchG, Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastung, Risikobewertung für Maschinen und Anlagen nach § 3 BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung Büro, Gefährdungsbeurteilung Lager, Gefährdungsbeurteilung Werkstatt, Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung und andere. Wir erstellen nur qualitativ hochwertige, individuelle Lösungen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und auf die besonderen Gegebenheiten Ihres Betriebs abgestimmt sind. Sprechen Sie uns an für ein unverbindliches Angebot.

Geschäftsperson analysiert einen Bericht mit einer Gefährdungsbeurteilung und Diagrammen.

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

BE Consulting unterstützt Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung. Wir helfen dabei, psychische Belastung in Ihrem Unternehmen zu erkennen und gezielte Maßnahmen zu entwickeln. Mit unserer Erfahrung identifizieren wir gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz und tragen dazu bei, dass Ihre Mitarbeiter gesund bleiben. Unfallrisiken werden durch präventive Maßnahmen reduziert, während die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz Ihres Teams verbessert wird.

Mutterschutz am Arbeitsplatz

BE Consulting erstellt für Sie die Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz. Diese Risikobewertung ist gesetzlich an jedem Arbeitsplatz erforderlich, unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Frauen dort arbeiten. Sie hilft, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Schutzmaßnahmen für Mutter und Kind zu ergreifen, einschließlich möglicher Arbeitsverbote zum Schutz des Kindes.

Arbeitsmedizin

Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie in allen Belangen der Arbeitsmedizin. Sie nehmen an Besprechungen, ASA-Sitzungen und Begehungen teil und führen die Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25-Untersuchungen) durch.
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Brandschutz

Unsere Brandschutzbeauftragten (BSB) garantieren für Rechtssicherheit und Sicherheit. Wir beraten Sie über die Ausstattung der Betriebsstätte, über die verpflichtende Kennzeichnung und führen verschiedene Schulungen in den Bereichen Brandschutz, z.B. Brandschutzhelfer (BSH) durch.
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Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsfachkräfte (SIBe) übernehmen alle gesetzlichen Aufgaben und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitssicherheit, inklusive Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Schulungen im Arbeitsschutz, individuell angepasst an Ihr Unternehmen.
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FAQ

Gefährdungs­beurteilung

Was ist Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung?

Die Gefährdungsbeurteilung psychische Beurteilung beleuchtet die psychische Belastung am Arbeitsplatz durch anonyme Mitarbeiterbefragung. Standartfragebögen, sogenannte Softskills, beleuchten diverse Faktoren, welche die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auswerten und Lösungen erwirken. Durch psychische Belastung am Arbeitsplatz erkranken immer mehr Mitarbeiter. Die psychische Gefährdungsbeurteilung lässt frühzeitig erkennen, welche gesundheitsrelevanten Missstände vorherrschen. Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung kann dem Unfallgeschehen entgegenwirken durch erkannte Missstände und erwirkte Maßnahmen.

Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Gesetz?

Ja, sie ist eine arbeitsschutzgesetzliche Verpflichtung für jeden Arbeitgeber. Sie wird im ArbSchG §§5,6 gefordert. Ebenso die Gefährdungsbeurteilung Büro. Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung Pflicht.

Wie werden Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung festgelegt?

Die Gefährdungsbeurteilung erstellen heißt, all diese Themen zu beleuchten und einzubinden und das (S)TOP Prinzip anzuwenden
S= Substituieren
T= Technische Arbeitsschutzmaßnahmen
O= Organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen
P= Persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen

Wie ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen?

Gefährdungsbeurteilung Beispiel:

  1. Technische Schutzmaßnahmen z.B.
    • Ersatz von Gefahrstoffen durch nicht oder weniger gefährliche Stoffe
    • Einbringung von Schutzgittern bei herabfallenden Gegenständen- Warnsignale wie Hupen, Licht, Sirenen
    • Anfahrschutz bei Regalen im Lagerbereich
    • Notausschalter für Stromunterbrechungen
  2. Organisatorische Schutzmaßnahmen z.B.
    • Laufende Kontrollen, Wartungsintervalle einhalten
    • Kontinuierliche Begehungen durchführen- Mitarbeiter unterweisen
    • Arbeitsabläufe festlegen
    • zeitliche und räumliche Trennung berücksichtigen
  3. Persönliche Schutzmaßnahmen z.B.
    • Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung
    • Gefahrenstellen und Mängel den Vorgesetzten melden
    • Betriebsanweisungen und Aushänge beachten
    • Sicherheitshinweise
    • und Beschilderung sowie Zeichen beachten

Wann muss Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung erneuern/bearbeiten/aktualisieren?

Sofort bei:

  • Einführung neuer Gefahrstoffe
  • Geänderte Arbeitsverfahren/ Tätigkeitsabläufe
  • Veränderte Arbeitsorganisation
  • Änderung Gesetze / Vorschriften
  • Einführung neuer Technikstand
  • Unfallereignisse / Berufserkrankungen
  • Neubeschaffung Arbeitsmittel
  • Veränderte Verkehrsbereiche

Wie muss eine Gefährdungsbeurteilung aussehen?

Eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage kann genutzt werden, im Rahmen eines multiple-choice Verfahrens. Dies ist gesetzlich nicht verboten, spiegelt aber nicht den Istzustand wider.

Wer prüft die Gefährdungsbeurteilung?

Sowohl die Unfallversicherungsträger als auch die staatlichen Aufsichtsbehörden der Bundesländer achten darauf, dass die betriebliche Umsetzung zur Durchführung eingehalten wird. Der Arbeitgeber ist in der Verantwortung die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, umzusetzen und zu leben. Er schützt seine Mitarbeiter, sein Kapital.

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