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Arbeits­medizin

Gesunde Mitarbeiter sind glückliche Mitarbeiter! Unsere Betriebsärzte bei BE Consulting verfügen über langjährige Erfahrung und unterstützen sie im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Sowohl die körperliche als auch die psychische Gesundheit eines Mitarbeiters ist für das Betriebsklima und das Unternehmen essenziell wichtig.

Mithilfe von Vorsorgeuntersuchungen, ehemals G-Untersuchungen, und Beratungen, z.B. in der Ergonomie am Arbeitsplatz, testen sie die körperliche und psychische Gesundheit des Mitarbeiters.

Derzeitig stehen die psychische, mentale Gesundheit und die Work-Life-Balance immer mehr im Fokus. Mithilfe von, unter anderem, anonymen Fragebögen oder Gesprächen mit den Mitarbeitern finden sie heraus, ob es Defizite im Unternehmen oder an einzelnen Arbeitsplätzen gibt. Ebenfalls beraten unsere erfahrenen Betriebsmediziner ihre Mitarbeiter, um die psychische Belastung am Arbeitsplatz zu minimieren oder zu eliminieren.

Unsere Leistungen

Arbeitsmedizin

Bestellung eines Arbeitsmediziners
Unterstützung bei der Erstellung oder Erstellung einer betriebsbezogenen Gefährdungsbeurteilung und GB Psych
Beratung bei der Ergonomie am Arbeitsplatz, um die Gesundheit zu schützen
Beratung im Bereich der psychischen Belastung
Berufskrankheiten
Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden
Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, ASA-Sitzungen und Begehungen
Vorsorgeuntersuchungen
Beratung nach Arbeits- oder Wegeunfällen

Arbeits­medizinische Vorsorgeunter­suchungen

Gesunde und zufriedene Mitarbeiter sind essenziell wichtig. Mit Ihnen läuft und wächst das Unternehmen. Mithilfe der Vorsorgeuntersuchungen (ehemals G-Untersuchungen), werden die Mitarbeiter von einem Arbeitsmediziner speziell auf Ihren Arbeitsplatz zugeschnitten untersucht und beraten.

Unsere Betriebsärzte richten sich bei den arbeitsplatzbezogenen Untersuchungen, inhaltlich nach den Arbeitsmedizinischen Regeln gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Betriebsarzt misst den Blutdruck eines Mitarbeiters während einer arbeitsmedizinischen Untersuchung.
Vorsorgeuntersuchungen & Gesundheitschecks für Unternehmen.

Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung

Taxi-, Bus- und LKW-Fahrer sind gemäß Fahrerlaubnisverordnung verpflichtet von einem speziell ausgebildeten Arzt, z.B. Arbeitsmediziner, einmalig und alle 5 Jahre für den Führerschein entsprechende Untersuchungen erneut durchführen zu lassen.

Die Untersuchung besteht aus drei Teilen. Der erste Teil ist eine körperliche Untersuchung. Im zweiten Teil wird das Sehvermögen und im dritten Teil die Reaktion getestet. Unsere Betriebsärzte besitzen dieerforderlichen Qualifikationen, Erfahrungen und untersuchen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.

Ergonomie

Die Ergonomie am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Mit dem Wandel der Zeit, der demografischen Entwicklung und der Flexibilität am Arbeitsplatz, verändern sich auch die ergonomischen Schwerpunkte.

Ergonomie ist nicht nur richtiges Sitzen, gehen oder stehen, sondern beinhaltet auch das Benutzen vonergonomischen Arbeitsmitteln und einer betriebsspezifischen Arbeitsorganisation.

Unsere Arbeitsmediziner und Sicherheitsfachkräfte beurteilen die Arbeitsplätze, die Arbeitsmittel undberaten Sie und Ihre Mitarbeiter persönlich und vor Ort über das richtige gesundheitliche ergonomische Arbeiten am Arbeitsplatz.

Gefährdungs­beurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung (GBU) werden die Gefährdungen im Betrieb beurteilt, sodass die Sicherheit am Arbeitsplatz gegeben ist. Unsere Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner unterstützen oder erstellen die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz und die psychische Gefährdungsbeurteilung mithilfe von Fragebögen, sogenannten Softskills.
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Brandschutz

Unsere Brandschutzbeauftragten (BSB) garantieren für Rechtssicherheit und Sicherheit. Wir beraten Sie über die Ausstattung der Betriebsstätte, über die verpflichtende Kennzeichnung und führen verschiedene Schulungen in den Bereichen Brandschutz, z.B. Brandschutzhelfer (BSH) durch.
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Arbeitssicherheit

Unsere Sicherheitsfachkräfte (SIBe) übernehmen alle gesetzlichen Aufgaben und bieten maßgeschneiderte Lösungen für Arbeitssicherheit, inklusive Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsunterweisungen und Schulungen im Arbeitsschutz, individuell angepasst an Ihr Unternehmen.
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FAQ

Arbeitsmedizin

Brauche ich einen Betriebsarzt/ Arbeitsmediziner?

Ein Arbeitsmediziner ist gesetzlich ab einem Mitarbeiter vorgeschrieben. Dieser berät den Arbeitgeber in allen Belangen der Arbeitsmedizin. Er führt die erforderlichen Vorsorgeuntersuchungen (z.B. ehemals G25 Untersuchung) durch.

Muss ich zum Betriebsarzt?

Die Notwendigkeit kommt auf die Untersuchung an. Angebotsuntersuchungen bietet der Arbeitgeber an, müssen vom Arbeitnehmer aber nicht angenommen werden. An den Pflichtuntersuchungen, z.B. beim Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen, muss der Arbeitnehmer teilnehmen.

Was macht ein Betriebsarzt?

Ein Betriebsarzt, bzw. Arbeitsmediziner führt unterschiedliche Untersuchungen durch. Damit testet er die Eignung, Gesundheit des Mitarbeiters oder ob eventuelle Berufskrankheiten vorliegen. Er berät den Mitarbeiter in der Ergonomie. Auch zeigt er Beispiele für Konflikte am Arbeitsplatz oder Mobbing am Arbeitsplatz Beispiele und schlägt Maßnahmen für weitere Vorgehensweisen vor, genau wie in der psychischen Belastung.

Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

Die Vorsorgeuntersuchungen, ehemals G-Untersuchungen, werden unterteilt in Angebots-, Eignungs-, Wunsch- und Pflichtuntersuchungen. Der Arbeitsmediziner legt aufgrund verschiedener Faktoren fest, welche Untersuchungen angeboten oder verpflichtend durchgeführt werden müssen.

Ist betriebsärztliche Untersuchung Pflicht?

Dies legt die ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung) fest im Rahmen der AMR (arbeitsmedizinische Regeln). Der Betriebsarzt ermittelt das Erfordernis zusammen mit dem Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung.

Betriebsarzt welche Untersuchungen führt dieser durch?

Auch Untersuchungen während einer Schwangerschaft der Beschäftigten werden durchgeführt. Es kann somit auch sein, dass ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss, wenn die Gefahren am Arbeitsplatz zu hoch sind für Mutter und Kind. Weitere Vorsorgeuntersuchungen sind z.B. die ehemals G25 Untersuchung, G26 Untersuchung, G37 Untersuchung, G24 Untersuchung, G20 Untersuchung etc.)

Ist die Untersuchung Fahr-, Eignungs- und Überwachungstätigkeiten
(G 25 Untersuchung Pflicht)?

Es handelt sich bei der G 25 Untersuchung um eine Eignungsuntersuchung für Fahr-Steuer- und Überwachungstätigkeiten. Folglich sollte diese als Einstellungsuntersuchung oder einmalig vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden. Der G 25 Untersuchung Inhalt richtet sich nach der Tätigkeit.

Ist die G37 Untersuchung Pflicht?

Die Vorsorgeuntersuchung G37 ist eine Angebotsuntersuchung. Diese muss dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber angeboten werden, muss seitens des Arbeitsnehmers aber nicht angenommen werden.

Wann Arbeitgeber über Schwangerschaft informieren?

Die Mitarbeiterin muss die Schwangerschaft sofort, außer beim Einstellungsgespräch, dem Arbeitsgeber mitteilen. Die Pflicht des Arbeitgebers ist es, den Arbeitsplatz der Schwangeren oder Stillenden zu beurteilen, eine spezifische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und anhand dieser Angaben herausfinden, ob der Arbeitsplatz für eine Schwangere oder Stillende geeignet oder nicht geeignet ist. Es besteht die Möglichkeit, dass die Schwangere an einem Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten darf. Eine Entscheidung darüber, können zusätzlich zum Arbeitgeber, der behandelnde Arzt, die behandelnde Ärztin, der Betriebsmediziner und/ oder die Betriebsmedizinerin festlegen.

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