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News

25. April 2025

Sitzen ist das neue Rauchen – Bewegungsmangel als Gesundheitsrisiko

Langes Sitzen gehört für viele Menschen zum Alltag – ob im Büro, im Homeoffice oder in der Freizeit. Doch Medizinerinnen und Gesundheitsexpertinnen warnen inzwischen deutlich: Zu viel Sitzen kann ähnlich schädlich für die Gesundheit sein wie Rauchen.

Langes Sitzen gehört für viele Menschen zum Alltag – ob im Büro, im Homeoffice oder in der Freizeit. Doch Medizinerinnen und Gesundheitsexpertinnen warnen inzwischen deutlich: Zu viel Sitzen kann ähnlich schädlich für die Gesundheit sein wie Rauchen.

Unter dem Schlagwort „Sitzen ist das neue Rauchen“ machen sie auf die oft unterschätzten Risiken von Bewegungsmangel aufmerksam.

Studien zeigen, dass langes Sitzen das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes Typ 2, Rückenschmerzen und sogar bestimmte Krebsarten erhöhen kann. Schon nach kurzer Zeit im Sitzen verlangsamt sich der Stoffwechsel, die Durchblutung nimmt ab, und die Muskulatur wird weniger beansprucht. Selbst wer regelmäßig Sport treibt, kann die negativen Effekte stundenlangen Sitzens nur begrenzt ausgleichen.

Besonders in Arbeitsumgebungen, in denen viel am Computer gearbeitet wird, ist das Risiko groß. Deshalb empfehlen Expertinnen, regelmäßige Bewegungspausen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Auch höhenverstellbare Schreibtische, kurze Spaziergänge oder Telefonate im Stehen können helfen, den Kreislauf in Schwung zu bringen.

Fazit: Wer langfristig gesund bleiben möchte, sollte nicht nur auf Ernährung und Sport achten, sondern auch auf ausreichend Bewegung im Alltag – denn der menschliche Körper ist nicht für stundenlanges Sitzen gemacht.

Uwe Urban

Geschäftsführer & Dozent für Arbeitssicherheit und Brandschutz

25. April 2025

Neue Gefahrstoffverordnung 2024 – Betriebe müssen handeln

Die Gefahrstoffverordnung wurde zum Dezember 2024 umfassend überarbeitet. Ziel ist ein verbesserter Schutz von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen arbeiten.

Die Gefahrstoffverordnung wurde zum Dezember 2024 umfassend überarbeitet. Ziel ist ein verbesserter Schutz von Beschäftigten, die mit krebserzeugenden, mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen arbeiten.

Neu eingeführt wurde unter anderem ein verpflichtendes Expositionsverzeichnis für Tätigkeiten mit Stoffen der Kategorie 1A oder 1B. Dieses muss Angaben zu Art, Dauer und Intensität der Exposition enthalten und – je nach Stoffgruppe – bis zu 40 Jahre aufbewahrt werden. Beschäftigte erhalten bei Austritt aus dem Unternehmen einen Auszug, dessen Übergabe dokumentiert werden muss.

Zudem wird das risikobezogene Maßnahmenkonzept aus der TRGS 910 mit Ampelprinzip (grün – gelb – rot) rechtlich verbindlich. Für den Umgang mit Asbest gelten künftig strengere Anforderungen an Qualifikation und Informationspflichten.

Unternehmen können zur Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV nutzen. Weitere Informationen und Unterstützung bieten Berufsgenossenschaften, Unfallkassen sowie die GESTIS-Stoffdatenbank.

Elke Urban

Geschäftsführerin & Dozentin für Arbeitssicherheit und Brandschutz

16. April 2025

Warnung vor E-Mails im Namen der BGN und DGUV

Aktuell kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammen. In den gefälschten Schreiben werden Unternehmen zur Zahlung für ein nicht existierendes „DGUV-Präventionsmodul 2025“ aufgefordert.

Aktuell kursieren betrügerische E-Mails, die angeblich von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) stammen. In den gefälschten Schreiben werden Unternehmen zur Zahlung für ein nicht existierendes „DGUV-Präventionsmodul 2025“ aufgefordert.

Die Betrüger nutzen dabei täuschend echt wirkende Logos, Unterschriften und Rechnungen.

Ziel der Mails sind nicht nur Betriebe des Gastgewerbes – inzwischen werden auch andere Branchen angesprochen. Die Betreffzeilen variieren und lauten unter anderem:

  • „DGUV-Präventionsmodul 2025“
  • „BGN-Präventionsmaßnahme 2025“
  • „BGN-Präventionsdienst 2025“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat bereits rechtliche Schritte eingeleitet und bittet betroffene Unternehmen dringend, keine Zahlungen zu leisten und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Kontakt für Rückfragen:

  • BGN-Hotline: 0621 4456-1581
  • DGUV-Hotline: 0800 6050404 (gebührenfrei)

Bitte seien Sie wachsam und prüfen Sie verdächtige E-Mails sorgfältig.

 

Carolin Schmeken

Geschäftsführerin & Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragte

Frau stellt ein Warndreieck auf, während ihr Auto mit geöffneter Motorhaube am Straßenrand steht.

4. Februar 2025

Neue Vorgaben bei Wegeunfällen

Der Unfallschutz durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ändert sich immer wieder. Deshalb ist zu empfehlen, bei einem Wegeunfall unbedingt eine Unfallmeldung abzusetzen, bei meldepflichtigen Unfällen mit einer Krankschreibung länger als drei Tage.

Der Unfallschutz durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger ändert sich immer wieder. Deshalb ist zu empfehlen, bei einem Wegeunfall unbedingt eine Unfallmeldung abzusetzen, bei meldepflichtigen Unfällen mit einer Krankschreibung länger als drei Tage.

Somit kann für die Versicherten der Unfallschutz gewährleistet werden.

Auch der Gang zum Bäcker auf dem angetretenen Arbeitsweg, kann ein Wegeunfall sein. Hier ist aber zu beachten, dass bei eintretendem Hungergefühl, welches zur Unterbrechung führte, das Gekaufte auch zum unverzüglichen Verzehr gedacht ist.

Ebenso ist kein Mitarbeiter während seiner Pausenzeiten verpflichtet, diese auf dem Betriebsgelände abzuhalten.

Uwe Urban
Geschäftsführer & Dozent für Arbeitssicherheit und Brandschutz

4. Februar 2025

Neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die gesetzliche Unfallversicherung weist auf eine weitere wichtige Neuerung hin.Bereits am 04.12.2024 wurde eine Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Die gesetzliche Unfallversicherung weist auf eine weitere wichtige Neuerung hin.Bereits am 04.12.2024 wurde eine Neufassung der Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Diese Verordnung wurde erlassen, um die Beschäftigten besser zu schützen. Vor allem im Umgang mit mutagenen, reproduktionstoxischen und krebserzeugenden Stoffen, welche sich belastend bei der Arbeit auf die Gesundheit auswirken.

Eine rechtliche Integrierung wurde in der Novellierung der #Gefahrstoffverordnung festgelegt. Weiter rechtlich bindend wurden die Technischen Regeln für Gefahrstoffe 910 (TRGS910) eingebunden.

So können Unternehmen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festlegen und einführen.

Carolin Schmeken
Geschäftsführerin & Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter

4. Februar 2025

ePA neue elektronische Patientenkarte

Die gesetzliche Unfallversicherung weist auf eine Neuerung hin, welche auch Mitarbeiter in Unternehmen betrifft. Die Einführung der elektronischen Patientenakte wird ab März 2025 deutschlandweit eingeführt. Zur Verfügung gestellt wird diese von den gesetzlichen Krankenkassen über eine APP.Welche Vorteile kann diese für Mitarbeiter haben?

Die gesetzliche Unfallversicherung weist auf eine Neuerung hin, welche auch Mitarbeiter in Unternehmen betrifft. Die Einführung der elektronischen Patientenakte wird ab März 2025 deutschlandweit eingeführt. Zur Verfügung gestellt wird diese von den gesetzlichen Krankenkassen über eine APP.Welche Vorteile kann diese für Mitarbeiter haben?

Bei aktuellem oder aus der Vergangenheit ereigneten Arbeitsunfällen, stehen den Versicherten und Behandlern der gesetzlichen Unfallversicherung Daten sofort zur Verfügungim Rahmen von weiteren Behandlungen und Heilbehandlungen. So können die zuständigen Durchgangsärzte (D-Ärzte) z.B. auf Entlassungsberichte aus Krankenhäusern zugreifen.

Auch weiterbehandelnde Institutionen wie Therapeuten vereinfacht dieser Zugriff die weitere Heilbehandlung.

Auch das Erfassen von Berufskrankheiten für Nachfolgeuntersuchungen oder weitere Spätfolgen werden hier hinterlegt zum Abruf.

Die Weitergabe von Informationen und Rechten kann von Ihnen in der App gesteuert werden.

Elke Urban
Geschäftsführerin & Dozentin für Arbeitssicherheit und Brandschutz

Unsere Autoren

Uwe Urban

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