Schulungen im Brandschutz
Entdecken Sie hier unser Schulungsangebot im Bereich Brandschutz. Fehlt die passende Schulung? Wir erstellen diese gerne individuell für Ihr Unternehmen. Hinterlassen Sie einfach Ihre Kontaktdaten, und wir übernehmen die Organisation für Sie.
Unsere Schulungen kombinieren Fachwissen mit praktischen Anwendungen, um maximale Sicherheit zu gewährleisten. Setzen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Mitarbeiter bestmöglich auf die Anforderungen im Brandschutz vorzubereiten.
Ausbildung Brandschutzhelfer
DAUER
4 Stunden
FORMAT
Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Brandschutzhelfer
GÜLTIGKEIT
3-5 Jahre
Ab einem Mitarbeiter ist im Betrieb ein Brandschutzhelfer vorgeschrieben. Laut ASR A2.2 müssen mindestens 5 % der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer ausgebildet sein, wobei bei erhöhter Brandgefährdung mehr Brandschutzhelfer erforderlich sind. Die genaue Anzahl wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Unsere Ausbildung Brandschutzhelfer gemäß ArbSchG §10 und ASR A2.2 bereitet Ihre Mitarbeitenden umfassend auf die Rolle als Brandschutzhelfer vor. Sie umfasst theoretische Inhalte wie die Brandschutzordnung Teil a, b und c, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzunterweisungen und Brandschutzmaßnahmen sowie praktische Übungen, z. B. den Umgang mit Feuerlöschern und Brandschutzübungen.


Ausbildung Brandschutzbeauftragter
DAUER
7 Tage
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Brandschutzhelfer
GÜLTIGKEIT
3-5 Jahre
Brandschutzbeauftragte können laut der Musterbauordnung für bestimmte Nutzungen, wie Sonderbauten, in Brandschutzkonzepten, in der Arbeitsstättenverordnung oder durch die ASR A2.2 erforderlich sein.
Wir bieten eine umfassende Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß DIN 14677 und DIN 14637 mit allen relevanten Inhalten: die Brandschutzordnung Teil a, b und c, ASR A 2.2 und ASR A 1.7, das Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, ASR A 2.3, sowie Brandschutzunterweisungen und Brandschutzmaßnahmen. Zudem lernen Ihre Mitarbeiter in praxisnahen Übungen den sicheren Umgang mit Feuerlöschern und die Durchführung von Brandschutzübungen.
Befähigte Person für Brandschutzklappen
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Befähigte Person zur Prüfung für Brandschutz-klappen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Brandschutzklappen spielen im baulichen Brandschutz eine große Rolle. Die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) der Landesbauordnung jeden Bundeslandes fordert eine regelmäßige Überprüfungdurch eine befähigte Person. Die befähigte Person muss die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen.


Befähigte Person für Brand- und Rauchschutztüren
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Befähigte Person zur Prüfung von Brand und Rauchschutztüren
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Brandschutztüren müssen nach Vorgabe des Arbeitsschutzgesetz §4 Abs. 3, Arbeitsstättenverordnung, der Musterbauordnung, Betriebssicherheitsverordnung und der ASR A1.7 regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Wartung Brandschutztüren hat in regelmäßigen Abständen zu erfolgen.
Fachkraft für Feststellanlagen
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Fachkraft für Feststellanlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Feststellanlagen müssen gemäß der DIN 14677 regelmäßig geprüft, gewartet und instandgehalten werden. Dazu gehören u.a. eine Funktionsprüfung spätestens alle drei Monate, die jährliche Wartung durch eine Fachkraft für Feststellanlagen und der regelmäßige Austausch der Rauchmelder.
Die Aufgaben der Fachkraft für Feststellanlagen sind in der DIN 14677, der DIBT und in den Herstellerangaben geregelt.


Sprinklerwart
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Befähigte Person zur Prüfung von Sprinkler Anlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Der Betreiber von Sprinkleranlagen ist für den Betrieb und die Funktionstüchtigkeit seiner Brandschutzanlage verantwortlich. Dies ist im Bauordnungsrecht dargelegt. Eine befähigte Person (Sprinklerwart) ist laut VdS CEA 4001 (Richtlinie für Sprinkleranlagen) nach Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung von automatischen ortsfesten Feuerlöschanlagen gemäß VDS 6007 gesetzlich gefordert.
Der Sprinklerwart wird mithilfe unserer Schulung, die Funktions- und Wirkungsweise der Sprinkleranlage verstehen.
Aufzugswärter
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Zertifikat Befähigte Person zur Prüfung von Aufzug Anlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Ein Aufzugswärter ist für die Überwachung und regelmäßige Kontrolle von Aufzügen notwendig. DieAufgaben nach Vorgabe der Technischen Regel für Betriebssicherheit §3.3 (TRBS) 3121 werden von einer beauftragten Person übernommen. Bei einer Missachtung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sie eine AufzugswärterSchulung besuchen, werden sie als Befähigte Person für Aufzüge ausgebildet und nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) qualifiziert.

Weitere Schulungen im Brandschutz
Befähigte Person für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Befähigte Person für Rauch- Wärmeabzugsanlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gelten eine Vielzahl von Gesetzen und Anforderungen, sowie Wartung- und Instandhaltungsvorgaben. Von der DIN 12101, Vds/CEA Richtlinie bis hin zum §14 Musterbauordnung oder §2 Muster-Prüfverordnung (MPrüfVO) oder den Hygienevorschriften, sollte die Befähigte Person Kenntnis haben.
Bei der Schulung Befähigte Person für Rauch- Wärmeabzugsanlagen vermitteln wir ein umfangreiches Wissen über Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vermittelt. Entrauchungsanlagen sind ein unerlässlich überall dort wo Brand- und Rauchgase sowie Wärme abgeführt werden müssen. Sie erlernen alles über die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Entrauchungsanlage. Von den bauordnungsrechtlichen Anforderungen der Landesbauordnung über Muster-Richtlinie sowie Muster-Verordnungen zur Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen. In der Schulung werden auch Natürlicher Rauchabzug (NRA), Maschineller Rauchabzug (MRA), Einweisung in die Prüfung von Entrauchungsanlagen (RAA u. RWA). Sie werden alles über die Aufgaben und Pflichten von Befähigten Personen erlernen.
Befähigte Person für Not- und Sicherheitsbeleuchtung
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Befähigte Person für Rauch- Wärmeabzugsanlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Sicherheitsbeleuchtung, Rettungswegzeichen sowie Fluchtwegleuchten gehören zu dem gefahrlosen Verlassen von gewerblichen Gebäuden. Es sollte immer gewährleistet sein, dass die Sicherheitsbeleuchtung zu jederzeit voll funktionsfähig ist. Der Betreiber ist verpflichtet regelmäßige Prüfungen gemäß Musterbauordnung (MBO) , VDE 0108-100 , DIN EN 50172, DIN EN 1838 zu veranlassen.
Diese Mitarbeiter sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass im Notfall der Ausgang schnell und sicher gefunden wird. Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung sind entscheidend für die Sicherheit in Unternehmen.
Gesetzliche Vorgaben verlangen regelmäßige Prüfungen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, wofür die Betreiber verantwortlich sind. Ein qualifizierter Mitarbeiter gewährleistet die Einhaltung dieser Vorschriften.
Nach Abschluss der Schulung verfügen die Teilnehmer über umfassendes Wissen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (DIN, VDE, ASR, DGUV), den verschiedenen Arten und Funktionsweisen von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie über typische Mängel und deren Behebung.
Befähigte Person für Brandmeldeanlagen
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Befähigte Person für Rauch- Wärmeabzugsanlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Rechtliche Grundlagen für die Wartung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen stehen in der DIN 14675 der DIN VDE 0833 , DIN EN 54.
Die Befähigte Person sollte den Aufbau, die Alarmübertragung der Brandmeldeanlage verstehen. Des Weiteren sollten baurechtliche Forderungen, Muster- Industrie-Richtlinie, Hochhaus-Richtlinie sowie die Muster-Verkaufsrichtlinie enthalten.
Brandmeldeanlagen durchführen. Der Errichter sorgt dafür, dass die BMA ordnungsgemäß installiert, gewartet und regelmäßig überprüft werden, um eine optimale Sicherheit zu garantieren.
Mithilfe unserer Schulung lernen Ihre Mitarbeiter die gesetzlichen Anforderungen praktisch umzusetzen und die relevanten Dokumentationen zu erstellen und fortzuschreiben.
Fachkraft für Rauchmelder
DAUER
8 Stunden
FORMAT
Online / Präsenz
ABSCHLUSS
Befähigte Person für Rauch- Wärmeabzugsanlagen
GÜLTIGKEIT
5 Jahre
Die Ausrüstung von Wohngebäuden mit Rauchwarnmeldern ist gesetzlich vorgeschrieben.
Brandschutz Unternehmen müssen regelmäßige Prüfungen der Rauchwarnmelder durchführen. Besonders Pflegeeinrichtungen, Schulen und öffentliche Einrichtungen benötigen speziell geschulte Mitarbeiter, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Die DIN 14676 beinhaltet den richtigen Einsatz von Rauchwarnmeldern. Durch ein spezielles Fachwissen soll die Fachkraft für Rauchwarnmelder schwerwiegende Fehler zu vermeiden wissen. In unseren Schulungen werden die Rechtsgrundlagen der DIN 14676, DIN EN 14604 sowie die VDS-Richtlinie 3515 und DIN EN 50292( Kohlenmonoxidmelder) vermittelt. Nach Abschluss der Ausbildung verfügen die Teilnehmer über Kenntnisse zum Verhalten von Brandrauch, zur Funktionsweise von Rauchwarnmeldern und zu den relevanten Normen (DIN EN 14604 und DIN 14676).
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