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Arbeits­sicherheit

Oft denken Unternehmensleiter nicht darüber nach, wie positiv sich der professionelle Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz auf das Unternehmen und die Mitarbeiter auswirkt und wie riskant das Fehlen von Arbeits- und Gesundheitsschutz für das Unternehmen sein kann.

Unsere Sicherheitsfachkräfte übernehmen in Ihrem Unternehmen nicht nur alle gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, sondern bieten auch maßgeschneiderte Lösungen im Bereich der Arbeitssicherheit, angepasste Dokumente (z.B. Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Sicherheitsunterweisungen), und betriebsspezifische Schulungen im Arbeitsschutz, die genau auf Ihr Unternehmen und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Sicherheitsfachkräfte bieten keine Standardlösungen an, sondern nur individuelle, sorgfältige und durchdachte Arbeitssicherheit zu marktüblichen Preisen.

Wir unterstützen Sie dabei, die Arbeitssicherheit und Gesundheit im Betrieb zu optimieren, krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen, Risiken zu minimieren und Strafen zu vermeiden.

Wir arbeiten persönlich und betriebsbezogen.

Unsere Sicherheitsfachkräfte (SiFa), Arbeitsmediziner und Brandschutzbeauftragte (BSB) übernehmen alle Aufgaben, damit Ihr Unternehmen in seiner professionellen Tätigkeit maximale Ergebnisse erzielen kann.

Unsere Leistungen

Arbeitssicherheit

Bestellung einer Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2
Durchführen von Sicherheitsunterweisungen oder weiteren individuellen Unterweisungen
Unterstützung bei der Erstellung oder Erstellung einer betriebsbezogenen Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Erstellung von individuellen Unterlagen, z.B. Betriebsanweisungen
Zusammenarbeit mit den Berufsgenossenschaften oder Aufsichtsbehörden
Beratung zu den geltenden Sicherheitsbestimmungen
Prüfungen, z.B. Regalprüfung oder DGUV Vorschrift 3 Prüfung
Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, ASA-Sitzungen und Begehungen
Gefahrstoffbeauftragter – Beratung zum Umgang und zur Beschaffung von Gefahrstoffen

Erste-Hilfe Schulungen

Ihre betrieblichen Ersthelfer werden eine hohe Kompetenz erlangen, da wir Erste-Hilfe-Schulungen anbieten, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Sie erhalten eine personalisierte, interessante Schulung für Ihre Mitarbeiter, die praxisorientiert ist. Wir kommen zu Ihnen ins Unternehmen, um die Erste-Hilfe Ausbildung durchzuführen. Wir beantworten gerne alle zusätzlichen und persönlichen Fragen von Ihnen und Ihren Mitarbeitern, damit Ihre Ersthelfer die bestmögliche Qualifikation erreichen.

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Arbeiter mit Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhen und Maske passt seine Schutzausrüstung an.

Schulungen im Arbeitsschutz

Damit Ihr Unternehmen sicher ist, schulen wir Ihr Personal sorgfältig und individuell in allen Schulungen, die speziell für Ihr Unternehmen erforderlich sind im Bereich Arbeitsschutz. Benötigt Ihre Unternehmen Sicherheitsbeauftragter, eine Ausbildung für Ladungssicherung, Führerschein für Gabelstapler oder andere Schulungen Arbeitssicherheit, führen wir diese durch.

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Arbeitsmedizin

Unsere Arbeitsmediziner beraten Sie in allen Belangen der Arbeitsmedizin. Sie nehmen an Besprechungen, ASA-Sitzungen und Begehungen teil und führen die Vorsorgeuntersuchungen, z.B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G25-Untersuchungen) durch.
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Brandschutz

Unsere Brandschutzbeauftragten (BSB) garantieren für Rechtssicherheit und Sicherheit. Wir beraten Sie über die Ausstattung der Betriebsstätte, über die verpflichtende Kennzeichnung und führen verschiedene Schulungen in den Bereichen Brandschutz, z.B. Brandschutzhelfer (BSH) durch.
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Gefährdungs­beurteilung

In der Gefährdungsbeurteilung (GBU) werden die Gefährdungen im Betrieb beurteilt, sodass die Sicherheit am Arbeitsplatz gegeben ist. Unsere Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner unterstützen oder erstellen die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz und die psychische Gefährdungsbeurteilung mithilfe von Fragebögen, sogenannten Softskills.
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FAQ

Arbeitssicherheit

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element in der Arbeitssicherheit im Betrieb. Mithilfe derGefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz, werden Gefahren aufgelistet und Maßnahmen erarbeitet,um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Die Gefährdungsbeurteilung Büro, Werkstatt und Lager muss vom Unternehmer, bzw. von einer fachkundigen Person erstellt werden. Hierbei kann die Sicherheitsfachkraft unterstützend tätig werden. Die Sicherheitsfachkraft kann eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage, ein Muster einer Gefährdungsbeurteilung oder die gesamte Gefährdungsbeurteilung, aufgrund ihres Wissens, erstellen.

Welche Pflichten im Arbeitsschutz hat der Arbeitgeber?

Die Pflichten der Arbeitgeber im Arbeitsschutz ergeben sich aus vielen verschiedenen Gesetzen. Dazu zählen z.B. das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die DGUV Vorschrift 1. Um die Arbeitgeberpflichten Arbeitsschutz gesetzeskonform zu erstellen, unterstützt die Sicherheitsfachkraft und der Arbeitsmediziner den Arbeitgeber. Ab 1 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber eine Sicherheitsfachkraft und einen Arbeitsmediziner bestellen.

Was macht ein Sicherheitsbeauftragter?

Ein Sicherheitsbeauftragter ist ab 21 Mitarbeitern im Betrieb verpflichtend. Dieser unterstützt den Arbeitgeber, aufgrund seiner Orts-, Fach- und Sachkenntnisse, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb. Er unterstützt bei der Durchführung und Umsetzung der Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten. Er prüft das Vorhandensein von Sicherheitseinrichtungen, das sicherheitsgerechte Arbeiten der Mitarbeiter und macht diese auf mögliches Fehlverhalten aufmerksam, z.B. vorgeschriebene Schutzeinrichtungen oder persönliche Schutzausrüstung zu benutzen.

Was muss in eine Sicherheitsunterweisung?

Verschiedene Gesetze weisen auf eine Sicherheitsunterweisung hin. Dazu gehören das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 1. Diese Sicherheitsunterweisung gehört zu den Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz. Mithilfe, unter anderem, der Sicherheitsunterweisung, muss der Arbeitgeber die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten. Einegenaue Sicherheitsunterweisung Vorlage gibt es nicht. Die Sicherheitsunterweisung muss an die Gegebenheiten und Gefährdungenam Arbeitsplatz angepasst werden. Themen wie z.B. Erste-Hilfe, Ansprechpartner im Unternehmen, Gefährdungen im Betrieb, persönliche Schutzausrüstung und Brandschutz, sollten in dieser Sicherheitsunterweisung angesprochen werden.Bei weiteren Informationen kann die Sicherheitsfachkraft, der Arbeitsmediziner oder der Brandschutzbeauftragte den Unternehmer unterstützen.

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