Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) setzt europäische Vorgaben nach der Richtlinie (EU) 2018/645 um.
Es sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden vor.
Das neue Konzept der Berufskraftfahrer- Weiterbildungen ermöglicht Firmenkunden eine maßgeschneiderte Lösung. Sie buchen bequem Gruppenschulungen Inhouse in den eigenen Firmenräumlichkeiten.
Erstmals können Sie aus fünf Grund- und fünf Wahlmodulen eine auf die eigene Belegschaft zugeschnittene BKF Weiterbildung zusammenstellen. Zeitlich umfasst diese Berufskraftfahrerqualifikation dann die gesetzlichen 35 Zeitstunden.
Und noch etwas ist neu: Die Lehr- und Lernmittel sind grundsätzlich zukünftig sowohl für den Güterkraft- als auch für den Personenverkehr konzipiert, sodass auch Busfahrer (m/ w/ d) von den Neuerungen profitieren.
Optionale Wahlmodule für Firmenkunden:
Bei der Auswahl der 5 Module ist immer folgende Faustregel zu beachten: