Erste-Hilfe Aus/- Weiterbildung

Wir sind eine anerkannte Ausbildungsstelle für Betriebliche Ersthelfer und Erste- Hilfe am Unfallort:


Anerkennung mit Bescheid vom: 02.05.2022
durch: Bezirksregierung Arnsberg                             
Aktenzeichen: 25.01.30- 001/2019-007 BE Cons. 27



Unterrichte für Fahrschüler finden jede Woche Samstags ab 09.00 Uhr statt. Bitte um

 

                                                        vorherige telefonische  Anmeldung oder per E-Mail




Erste- Hilfe für Fahrschüler

Der Erste- Hilfe- Kurs für Fahrschüler aller Führerscheinklassen

Ihr denkt, dass Erste-Hilfe langweilig ist?

Ihr habt noch nie einen Erste- Hilfe- Kurs bei BE Consulting GmbH besucht!

Wir zeigen Euch das dies nicht richtig ist .

Wir vermitteln Euch die Inhalte, wie z.B. die Absicherung der Unfallstelle, das Absetzen des Notrufes, die Herz- Lungen- Wiederbelebung oder den Einsatz von Defibrillatoren, auf eine spannende und verständliche Weise.

Es ist uns wichtig, dass Ihr die Maßnahmen zur Notfallversorgung von Verletzten und Kranken beherrscht und im Notfall sicher und richtig helfen könnt.

Unser Erste- Hilfe- Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten (1 UE= 45 Minuten) richtet sich an die Führerscheinbewerber aller Klassen und zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Neben dem interessanten Erste- Hilfe- Tag bieten



Wir freuen uns, wenn wir Euch in unseren Schulungsräumen begrüßen dürfen.

 




Wir sind eine von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Stelle und übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Betrieblichen Ersthelfer von Antragserstellung bis zur Abrechnung bei der Berufsgenossenschaft für Sie.


Betriebliche Ersthelfer

Aus- und Fortbildung in Erster- Hilfe für betriebliche Ersthelfer

Als Ansprechpartner für Seminare in der Erste- Hilfe- Aus- und Fortbildungen sorgen wir für die Sicherheit in Erster-Hilfe in Ihrem Unternehmen.


In unserem Erste- Hilfe- Kurs für betriebliche Ersthelfer lernen Sie auf leichte Art und Weise alle wichtigen Maßnahmen zur Notfallversorgung .

Wir befassen uns mit z.B. stabiler Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Anwenden des Rettungsgriffs, Wundversorgung, Herzinfarkt und Schlaganfall und die richtige Handhabung des Defibrillators.


Je nach Betriebsgröße  sind Sie verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an betrieblichen Ersthelfern vorzuhalten.



DGUV Vorschrift 1- Grundsätze der Prävention
§26 Zahl und Ausbildung der Ersthelfer



Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste- Hilfe- Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
  2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
    b) in sonstigen Betrieben 10 %,
    c) in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe,
    d) in Hochschulen 10% der Versicherten nach §2 Absatz 1 Nummer Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)


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