Regalprüfung

DIN EN 15635

Die Regalinspektionspflicht nach DIN EN 15635 schreibt vor, 
dass Einfahrregale,
  • Durchfahrregale, 
  • Durchlaufregale, 
  • Fachbodenregale, 
  • Kragarmregale, 
  • Mehrgeschoßanlagen, 
  • Palettenregale 
und Lagerbühnen jährlich von einer fachkundigen Person überprüft werden müssen.



Wie oft müssen Regale geprüft werden?


In der Technischen Regel für Betriebssicherheit „Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“

(TRBS 1201) wird ein Jahr als bewährte Prüffrist angegeben. Dies gilt grundsätzlich für alle Regale.





DIE Regalprüfung


In zeitlichen Abständen von max. 12 Monaten ist eine Inspektion durch einen  fachkundigen Regalprüfer vorgeschrieben. Die Prüfung erfolgt durch unsere Regalprüfer im  laufendem Betrieb als Sichtkontrolle.


Diese Inspektion beinhaltet:

  • Optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 (früher BGR 234)
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Mängel/ Beschädigungen nach DIN EN 15635
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem vorhandenen Aufbau inklusive Aktualisierung der Belastungsschilder
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile (soweit erforderlich) und Beurteilung der Schäden
  • Erstellung einer Mängelliste für beschädigte bzw. fehlende Regalteile
  • Aufnahme der Regalschäden auf eine Checkliste je Standort
  • Erstellung des Inspektionsprotokolls anhand des Prüfberichtes
  • Vergabe der Prüfplakette


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